100 ml Getränke – Regelungen
Seit dem Jahr 2006 gibt es eine neue Verordnung im Flugverkehr. Seither müssen Flüssigkeiten, die der Passagier im Handgepäck mit an Bord des Flugzeuges nehmen möchte, in einem transparenten, wiederverschließbaren Flugsicherheitsbeutel untergebracht werden.
Dabei müssen zusätzlich folgende Vorschriften eingehalten werden:
- Flüssigkeiten dürfen den zulässigen Inhalt von 100 ml pro Gefäß, bzw. 100 g pro Behälter nicht überschreiten. Die Anzahl der Gefäße oder Behälter pro Beutel spielt dabei jedoch keine Rolle.
- Der Flugsicherheitsbeutel darf das Gesamtvolumen von einem Liter nicht überschreiten.
- Jeder Passagier darf nur einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Flugbeutel mit sich führen.